Wie funktioniert das SEPA-Lastschriftverfahren?
Der Kunde erteilt ein SEPA-Mandat, der Händler zieht den Betrag unter Angabe von Mandatsreferenz und Gläubiger-ID vom Kundenkonto ein. Es gibt zwei Varianten: die SEPA-Basislastschrift für Privat- und Geschäftskunden mit achtwöchigem Widerspruchsrecht des Zahlers und die SEPA-Firmenlastschrift ausschließlich zwischen Unternehmen, bei der nach Einlösung keine Rückgabe mehr möglich ist.
Wo kommt die SEPA-Lastschrift im Handel zum Einsatz?
Im stationären Geschäft begegnet sie einem als elektronisches Lastschriftverfahren (ELV), bei dem die Girocard-Zahlung per Unterschrift statt PIN autorisiert wird – für Händler oft günstiger, aber ohne Zahlungsgarantie. Größere Bedeutung hat die Lastschrift bei wiederkehrenden Umsätzen: Abo-Modelle, Kundenkonten im B2B-Liefergeschäft oder monatliche Sammelrechnungen an Geschäftskunden lassen sich damit automatisiert und planbar abrechnen.
Häufige Fragen zur SEPA-Lastschrift
Wie lange kann eine Lastschrift zurückgebucht werden?
Bei der Basislastschrift acht Wochen ab Belastung ohne Angabe von Gründen – lag kein gültiges Mandat vor, sogar 13 Monate.
Was braucht ein Händler für den Lastschrifteinzug?
Eine Gläubiger-Identifikationsnummer (bei der Bundesbank kostenlos zu beantragen), gültige Mandate der Kunden und eine Bank bzw. einen Zahlungsdienstleister, der die Einzüge abwickelt.
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