Definition

SEPA-Lastschrift

Die SEPA-Lastschrift ist ein europaweit einheitliches Zahlungsverfahren, bei dem der Zahlungsempfänger einen Betrag vom Bankkonto des Zahlungspflichtigen einzieht. Grundlage ist ein Lastschriftmandat, mit dem der Kunde dem Einzug zustimmt. Das Verfahren eignet sich besonders für wiederkehrende Zahlungen wie Abonnements, Mitgliedsbeiträge oder regelmäßige B2B-Rechnungen.

Wie funktioniert das SEPA-Lastschriftverfahren?

Der Kunde erteilt ein SEPA-Mandat, der Händler zieht den Betrag unter Angabe von Mandatsreferenz und Gläubiger-ID vom Kundenkonto ein. Es gibt zwei Varianten: die SEPA-Basislastschrift für Privat- und Geschäftskunden mit achtwöchigem Widerspruchsrecht des Zahlers und die SEPA-Firmenlastschrift ausschließlich zwischen Unternehmen, bei der nach Einlösung keine Rückgabe mehr möglich ist.

Wo kommt die SEPA-Lastschrift im Handel zum Einsatz?

Im stationären Geschäft begegnet sie einem als elektronisches Lastschriftverfahren (ELV), bei dem die Girocard-Zahlung per Unterschrift statt PIN autorisiert wird – für Händler oft günstiger, aber ohne Zahlungsgarantie. Größere Bedeutung hat die Lastschrift bei wiederkehrenden Umsätzen: Abo-Modelle, Kundenkonten im B2B-Liefergeschäft oder monatliche Sammelrechnungen an Geschäftskunden lassen sich damit automatisiert und planbar abrechnen.

Häufige Fragen zur SEPA-Lastschrift

Wie lange kann eine Lastschrift zurückgebucht werden?
Bei der Basislastschrift acht Wochen ab Belastung ohne Angabe von Gründen – lag kein gültiges Mandat vor, sogar 13 Monate.

Was braucht ein Händler für den Lastschrifteinzug?
Eine Gläubiger-Identifikationsnummer (bei der Bundesbank kostenlos zu beantragen), gültige Mandate der Kunden und eine Bank bzw. einen Zahlungsdienstleister, der die Einzüge abwickelt.

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