Welche Grundprinzipien gelten nach der DSGVO?
Personenbezogene Daten dürfen nur mit Rechtsgrundlage verarbeitet werden – etwa Einwilligung, Vertragserfüllung oder berechtigtes Interesse. Es gelten Zweckbindung (Daten nur für den erhobenen Zweck nutzen), Datenminimierung (nur erheben, was nötig ist), Speicherbegrenzung und die Pflicht, Betroffene über die Verarbeitung zu informieren. Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung.
Wo begegnet die DSGVO dem stationären Handel?
An mehr Stellen, als viele denken: Newsletter-Anmeldungen brauchen eine nachweisbare Einwilligung (Double-Opt-in), Videoüberwachung im Laden erfordert Hinweisschilder und eine Interessenabwägung, Bewerberdaten müssen nach Abschluss des Verfahrens fristgerecht gelöscht werden, und Kundendaten aus Bonusprogrammen oder Vorbestell-Apps unterliegen Auskunfts- und Löschpflichten. Auch bei Dienstleistern – vom Kassenanbieter bis zum Newsletter-Tool – braucht es Auftragsverarbeitungsverträge (AVV).
Häufige Fragen zur DSGVO
Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Erst ab in der Regel 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind – oder bei besonders sensiblen Verarbeitungen. Die DSGVO-Pflichten gelten aber unabhängig davon für jeden Betrieb.
Sind Kassenbons und Zahlungsdaten personenbezogen?
Anonyme Barverkäufe nicht – sobald Daten aber einer Person zuordenbar sind (Kartenzahlung, Kundenkonto, Bonusprogramm), greift die DSGVO.
Was droht bei Verstößen?
Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes – in der Praxis richten sich Bußgelder gegen kleine Betriebe nach Schwere und Umfang des Verstoßes, sind aber auch dort real.
Verwandte Begriffe: Data Warehouse (DWH) · SaaS